Einreise Großbritannien: ETA-Pflicht und aktuelle Bestimmungen

Für die Einreise in das Vereinigte Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland) müssen folgende Dinge zwingend beachtet werden.

Passkontrolle bei der Einreise nach Großbritannien – Reisepass und ETA erforderlich

Das wichtigste in Kürze:

1. Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Das Reisedokument muss mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein. Folgende Dokumente werden zur Einreise akzeptiert:
  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Kinderreisepass: Bei verlängerten Kinderreisepässen kann es vereinzelt zu Problemen bei der Anerkennung kommen.
Wichtig: Die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.

2. Visum-Regeln und Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien

Für touristische Aufenthalte von bis zu 180 Tagen benötigen deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige kein Visum. Seit April 2025 ist jedoch eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) verpflichtend – auch für Kinder und Babys.

Das ETA muss vor der Einreise beantragt werden. Es gibt derzeit drei Möglichkeiten:

1. Antrag per App
  • Das Smartphone muss NFC-fähig sein
  • Der Antrag ist ausschließlich auf Englisch verfügbar
  • Die Bezahlung ist nur per Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay möglich

Wichtig: Der Antrag kann nur für anwesende Personen gestellt werden.

2. Antrag über das Online-Formular auf GOV.UK
  • Das Formular ist nur auf Englisch verfügbar
  • Zahlung erfolgt per Kreditkarte; mögliche Fremdwährungsgebühren sind zu beachten

Wichtig: Es gibt keinen Support oder Hilfestellung bei Problemen oder fehlerhaften Eingaben.

3. Antrag über einen spezialisierten deutschsprachigen Anbieter
  • Die gesamte Antragstellung erfolgt auf Deutsch, mit Schritt-für-Schritt-Erklärungen und Hinweisen
  • Die eingegebenen Daten werden vor Einreichung überprüft
  • Es besteht eine Geld-zurück-Garantie, falls das ETA abgelehnt wird
  • Der Anbieter bietet sieben Tage die Woche deutschsprachigen Kundensupport
  • Zahlung ist in Euro per PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkarte möglich (keine Fremdwährungszuschläge)

Das ETA liegt ausschließlich in digitaler Form vor und wird direkt mit dem Reisepass verknüpft. Es ist ab Ausstellung zwei Jahre lang gültig, solange der verknüpfte Reisepass noch gültig ist. Bei Ausstellung eines neuen Reisepasses muss auch ein neues ETA beantragt werden.

Ein Ausdruck ist grundsätzlich nicht erforderlich und wird bei der Grenzkontrolle nicht verlangt. Einige Fluggesellschaften fordern jedoch beim Check-in eine Bestätigung des erfolgreich gestellten ETA-Antrags. In der Regel genügt es, die entsprechende E-Mail auf dem Smartphone vorzuzeigen. Informieren Sie sich dazu rechtzeitig bei Ihrer Airline.

Tipp: Beantragen Sie das ETA möglichst frühzeitig. Das britische Innenministerium empfiehlt, den Antrag bereits vor der Buchung der Reise einzureichen.

Ein Antrag bei der Botschaft oder eine Beantragung vor Ort am Flughafen („Visa on Arrival“) ist nicht möglich.

Hinweise für Transitreisende

Auch für Transitreisende gilt: Ein gültiger Reisepass ist erforderlich. Ein Personalausweis reicht nicht aus.

Ob zusätzlich ein ETA notwendig ist, hängt davon ab, wie der Transit erfolgt:

  • Airside-Transit (ohne Verlassen des Transitbereichs): Derzeit kein ETA erforderlich.

     

  • Landside-Transit (Verlassen des Transitbereichs, z. B. Gepäck neu einchecken): ETA ist verpflichtend.

     

Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Reise einen airside-Transit ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt ETA für Transit

Visum statt ETA

Wer nicht als Tourist einreist oder sich länger als 180 Tage im Vereinigten Königreich aufhält, benötigt ein Visum.

Falls Sie unsicher sind, ob ein ETA für Ihren geplanten Aufenthalt ausreicht, nutzen Sie unseren ETA- oder Visum-Schnelltest

3. Reise- und Sicherheitshinweise

Beachten Sie immer die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

4. Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, sich – unabhängig von Reisedauer und -zweck – in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) einzutragen. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme im Krisen- oder Notfall.

5. Zollbestimmungen

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU-Zollunion. Das bedeutet: Für die Ein- und Ausreise gelten zollrechtlich andere Regeln als innerhalb der EU.

Reisende sollten sich vorab darüber informieren, welche Waren in welcher Menge zollfrei eingeführt werden dürfen und ob bestimmte Waren deklariert werden müssen.

Diese Informationen finden Sie beim deutschen Zoll und auf der Webseite der britischen Regierung

6. Mobilfunk und Internetzugang

Seit dem Brexit ist Großbritannien nicht mehr an die EU-Roaming-Verordnung gebunden. Die bis 2021 geltende Übergangsfrist ist ausgelaufen.

In der Theorie können daher beim Telefonieren, SMS-Versand oder Surfen im Internet Roaming-Gebühren anfallen – auch für Reisende aus der EU.

In der Praxis verzichten viele Mobilfunkanbieter bislang auf die Erhebung solcher Gebühren. Die Bedingungen können sich jedoch jederzeit ändern.

Tipp: Prüfen Sie vor der Reise die aktuellen Konditionen direkt bei Ihrem Mobilfunkanbieter, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

7. Währung und Zahlungsmöglichkeiten

Die offizielle Landeswährung ist das Britische Pfund Sterling (englisch: Pound Sterling) oder kurz GBP.

8. Bargeld und Kartenzahlung vor Ort

Geldautomaten (ATMs) sind in Großbritannien flächendeckend verfügbar, auch in kleineren Orten. Bargeld kann mit einer Girocard oder Kreditkarte abgehoben werden.
Beachten Sie: Für Auslandsabhebungen können Gebühren Ihrer Bank anfallen.

Zahlungen in Euro sind in Großbritannien nicht möglich. Wer mit Bargeld reisen möchte, sollte bereits vor der Abreise bei seiner Bank Pfund tauschen. Alternativ ist der Geldwechsel auch vor Ort möglich.

In vielen Geschäften, Restaurants und Hotels ist Kartenzahlung üblich und oft bevorzugt. Auch hier können je nach Anbieter Fremdwährungszuschläge anfallen. Klären Sie die genauen Konditionen vorab mit Ihrer Bank oder Ihrem Kartenanbieter.

9. Gesundheitsinformationen

Für die Einreise nach Großbritannien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impfschutz aktuell ist oder ob bestimmte Impfungen sinnvoll sein könnten, sprechen Sie am besten vorab mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Die medizinische Versorgung im Vereinigten Königreich entspricht in weiten Teilen dem westeuropäischen Standard.

Eine Auslandskrankenversicherung ist für die Einreise nicht vorgeschrieben. Zwischen Deutschland und Großbritannien besteht ein Sozialversicherungsabkommen.
Mit der European Health Insurance Card (EHIC) können gesetzlich Versicherte in öffentlichen Krankenhäusern kostenlos behandelt werden.

Wichtig: Dieses Abkommen gilt nur für medizinisch notwendige Behandlungen während des Aufenthalts, nicht für einen Krankenrücktransport nach Deutschland. Für diesen Fall ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll.

Haftungsausschluss

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen zu Einreisebestimmungen und Visaregelungen für Großbritannien wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Dennoch können sich gesetzliche Vorgaben und behördliche Bestimmungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern.

Wir stehen in keinerlei Verbindung zu britischen oder deutschen Behörden und agieren nicht im Namen staatlicher Institutionen. Unsere Website dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine offizielle oder rechtsverbindliche Beratung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Gewähr. Reisende sind angehalten, sich vor Reiseantritt eigenständig bei den zuständigen Behörden über die geltenden Einreise- und Visabestimmungen zu informieren.

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Für die aktuellsten Einreiseinformationen und Visaregelungen empfehlen wir, die offiziellen Quellen der englischen Regierung oder der zuständigen diplomatischen Vertretungen zu konsultieren.