Visum für England und Großbritannien: Antrag, Kosten und wer es braucht

Sie fragen sich, ob Sie ein Visum oder eine ETA für England und Großbritannien brauchen?

Reisender mit Reisepass und Koffer bei der Vorbereitung für eine Reise nach Großbritannien und England

Deutsche Staatsbürger benötigen für touristische Reisen, Familienbesuche und viele geschäftliche Aufenthalte bis zu 180 Tagen kein Visum.

Stattdessen wird seit 2025 eine Elektronische Reisegenehmigung (ETA) benötigt.

Zur Beantragung und zur Einreise brauchen Sie einen Reisepass, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Der Personalausweis wird nicht akzeptiert.

Sie können den ETA-Antrag nur online stellen: Per UK ETA App, über das Portal der britischen Regierung oder über einen ETA-Service

Für Aufenthalte, die nicht mit der ETA-Regelung möglich sind, ist weiterhin ein Visum erforderlich.

Falls Sie sich sicher sind, dass Sie ein Visum benötigen, kommen Sie hier direkt zum Abschnitt mit den einzelnen Visa Arten für Großbritannien.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Visum oder eine ETA für die Einreise nach Großbritannien brauchen, sollten Sie den nächsten Abschnitt lesen.

Sie haben Fragen zum ETA?

Alle wichtigen Informationen zur Elektronischen Reisegenehmigung finden Sie in unserem Artikel: Das ETA für England einfach erklärt.

1. Ohne Visum nach England und Großbritannien

Die elektronische Reisegenemigung (ETA) ist kein Visum. Es lässt sich schneller und insgesamt unkomplizierter beantragen als die klassischen Visa für UK.

Gleichzeitig sind die Zwecke für die es genutzt werden darf, sehr streng definiert. Sie sollten sich deshalb sicher sein, dass eine Reisegenehmigung für sie ausreichend ist. Andernfalls kann die Reise schon beim Einreisebeamten enden.

Für folgende Reisezwecke dürfen Sie die elektronische Reisegenehmigung nutzen:

Tourismus

Sie dürfen touristische Reisen und Urlaube nach Großbritannien unternehmen, beispielsweise für einen Kurztrip nach London oder einen ausgedehnten Urlaub in den schottischen Highlands.

Dauer: bis zu 6 Monate

Besuch von Familie und Freunden

Sie dürfen Familie und Freunde im Vereinigten Königreich besuchen.

Dauer: bis zu 6 Monate
ETA auf einen Blick
Gültigkeit: 2 Jahre, oder bis der Reisepass abläuft. Je nachdem, was früher eintritt.
Antrag: Nur online oder per App. Kein Antrag in Botschaft oder Konsulat.
Einreisen: Mehrfache Einreise möglich.
Format: Digital verknüpft mit dem Reisepass.

Geschäftsreisen

Für bestimmte geschäftliche Besuche im Vereinigten Königreich dürfen Sie sich bis zu 6 Monate aufhalten:

Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, Konferenzen, Seminaren und Verhandlungen.
Unterzeichnung von Verträgen.
Messen: Teilnahme an Messen zur Bewerbung Ihres Unternehmens, solange Sie dort keine Waren oder Dienstleistungen verkaufen.
Schulungen: Teilnahme an berufsbezogenen Schulungen, wenn diese in Deutschland nicht verfügbar sind.
Vorträge: Sie dürfen einzelne oder kurze Vortragsreihen halten. Bedingung dafür ist, dass die Vorträge weder gewinnorientiert noch Teil einer kommerziellen Veranstaltung sind. Ausnahmen gelten für Permitted Paid Engagements.
Standortbesichtigungen und Inspektionen.
Besuche zur Überwachung von Warenlieferungen oder zur Erfüllung von Dienstleistungen eines britischen Unternehmens für Ihr Unternehmen.
Teilnahme an Schulungen: Wenn Sie Mitarbeiter eines britischen Unternehmens sind, aber im Ausland angestellt sind, dürfen Sie zu einer internen Schulung anreisen und teilnehmen.

Kurzzeitstudium

Sie dürfen sich für bestimmte Studienaufenthalte bis zu 6 Monate im Vereinigten Königreich aufhalten.

Studium: Sie dürfen an einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung studieren. Dies gilt insbesondere auch für Englischkurse. Zusätzlich müssen Sie bei der Einreise nachweisen können, dass Sie für den Kurs zugelassen sind und dieser höchstens 6 Monate dauert. Bei der Einrichtung darf es sich nicht um eine staatliche Schule oder Academy handeln.
Fernstudium: Ein Fernstudium darf länger als 6 Monate dauern, wenn der überwiegende Teil des Studiums nicht im Vereinigten Königreich stattfindet.
Forschungsprojekte: Sie dürfen zu Forschungszwecken einreisen, wenn der Aufenthalt Bestandteil Ihres Studiums ist.
Prüfungen: Sie dürfen zur Teilnahme an Aufnahmeprüfungen oder mündlichen Doktorprüfungen nach Großbritannien reisen.
Klinische Hospitation: Sie dürfen eine klinische Hospitation absolvieren, wenn diese unbezahlt ist, Sie keine Patienten behandeln und Sie zuvor noch keine Hospitation im Vereinigten Königreich durchgeführt haben.

Transit

Sie dürfen nach Großbritannien einreisen, um in ein anderes Land weiterzureisen. Das ist beispielsweise möglich, wenn Sie den Flughafen wechseln oder über Nordirland nach Irland weiterreisen.

Sowohl ein Airside-Transit als auch ein Landside-Transit sind mit der Reisegenehmigung grundsätzlich möglich.
Für einen reinen Airside-Transit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch keine Reisegenehmigung erforderlich sein.
Die genauen Bedingungen können Sie im Artikel über Transit in Großbritannien nachlesen.

Verbot von Visa-Runs

Sie dürfen die Elektronische Reisegenehmigung nicht dazu nutzen, durch wiederholte Ein- und Ausreisen einen dauerhaften Aufenthalt im Vereinigten Königreich zu erreichen. Ein Visa-Run ist damit ausgeschlossen. Für einen langfristigen oder dauerhaften Aufenthalt benötigen Sie ein passendes Visum.

2. Arbeiten in Großbritannien ohne Visum?

In bestimmten Fällen können Sie auch berufliche Tätigkeiten ohne Arbeitsvisum im Vereinigten Königreich ausüben. Voraussetzung ist, dass es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt handelt und Sie weiterhin im Ausland, beispielsweise in Deutschland, beschäftigt sind.

Die Tätigkeiten müssen in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen und dürfen keine reguläre Beschäftigung im Vereinigten Königreich darstellen.

Dies betrifft folgende Berufsgruppen:

Medien, Kultur & Unterhaltung
Filmteam-Mitglied
Kameramann
Künstler
Musiker
Produktionsteam-Mitglied
Technisches Personal
Kommunikation, Sprache & Öffentlichkeit
Dolmetscher / Übersetzer
Journalist / Korrespondent
Persönlicher Assistent
Reisegruppenleiter
Marktforscher oder Analyst
Interner Auditor
Wissenschaft, Bildung & Fachberufe
Archäologe
Wissenschaftler / Forscher
Professor an einer ausländischen Hochschule
Sachverständiger
Anwalt
Religiöser Mitarbeiter
Transport, Sicherheit & Sport
Fahrer
Bodyguard
Pilot oder Kabinenpersonal
Seemann
Sportler
Sportfunktionär

Wichtig zu wissen

Für diese Berufsgruppen kann eine elektronische Reisegenehmigung ausreichend sein. Ob ein ETA ausreicht oder ein Arbeitsvisum erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Art der Tätigkeit, der Dauer des Aufenthalts und davon, ob eine Bezahlung erfolgt.

Da die Regelungen im Detail komplex sind, sollten Sie Ihren konkreten Fall individuell prüfen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier

Normale Anstellungen bei britischen Arbeitgebern sind mit ETA nicht erlaubt. Lesen Sie dafür den Absatz zu Arbeitsvisa in UK

3. Permitted Paid Engagement in Großbritannien

In bestimmten Fällen dürfen Sie im Vereinigten Königreich auch für eine kurzfristige Tätigkeit bezahlt werden, ohne ein Arbeitsvisum zu benötigen. Dies wird als „Permitted Paid Engagement“ bezeichnet.

Voraussetzungen sind:

  • Eine gültige Elektronische Reisegenehmigung
  • Eine schriftliche Einladung von einem Unternehmen oder einem Kunden aus UK für eine im Voraus vereinbarte Tätigkeit
  • Einen Nachweis über Ihren Expertenstatus
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet

Die Tätigkeit muss in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Qualifikation, Ihrer Expertise und Ihrer Tätigkeit in Deutschland stehen.

Bei Ihrem Aufenthalt in UK müssen Sie die erlaubte Tätigkeit innerhalb der ersten 30 Tage Ihres Aufenthalts ausüben. Sie dürfen jedoch bis zu 6 Monate in Großbritannien bleiben.

Folgende Berufsgruppen sind für das Programm „Permitted Paid Engagement“ qualifiziert:

  • Anwalt (z. B. Vertretung eines Mandanten vor Gericht),
  • Künstler, Entertainer oder Musiker (z. B. Auftritte, Präsentationen oder Fachvorträge), 
  • Prüfer im Luftfahrtbereich, 
  • Referent (z. B. Vorträge oder Konferenzen), 
  • Sportler (z. B. Teilnahme an Veranstaltungen), 
  • Wissenschaftlicher Prüfer oder Gutachter

Falls Sie aus einem der genannten Bereiche kommen, sollten Sie die Anforderungen zum Nachweis Ihrer Expertise sowie die Einladung durch eine anerkannte Stelle frühzeitig prüfen und klären.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

4. Creative Worker Visa Concession für Großbritannien

Bestimmte Kreativschaffende können unter erleichterten Bedingungen nach Großbritannien einreisen, ohne vorab ein reguläres Visum beantragen zu müssen. Diese Sonderregelung heißt „Creative Worker Visa Concession“ und richtet sich vor allem an kurzfristige Einsätze in der Kreativbranche.

  • Eine gültige Einreisegenehmigung
  • Ein gültiges Certificate of Sponsorship von einem staatlich zugelassenen Arbeitgeber in UK
  • Die Tätigkeit, für die Sie einreisen, dauert nicht länger als 3 Monate
  • Sie erfüllen die allgemeinen  Voraussetzungen des Creative Worker Programms

Disclaimer

Die Visaregeln für Großbritannien können sich jederzeit ändern. Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall können ausschließlich die britischen Behörden erteilen.

Stand: April 2026

5. Wer braucht ein Visum für England, Schottland, Wales oder Nordirland?

Nicht jede Reise nach Großbritannien ist mit einer Elektronischen Reisegenehmigung (ETA) möglich. Sobald Ihr geplanter Aufenthalt nicht unter die oben genannten erlaubten Reisezwecke fällt, benötigen Sie in der Regel ein passendes Visum.

Dies betrifft insbesondere Reisen zum Arbeiten, längere Studienaufenthalte, Heirat, bestimmte geschäftliche Tätigkeiten, medizinische Behandlungen oder andere Aufenthalte, die über die ETA-Regelung hinausgehen.

Welches Visum erforderlich ist, hängt immer vom Zweck Ihrer Reise, der geplanten Aufenthaltsdauer und Ihren persönlichen Umständen ab. Großbritannien kennt zahlreiche unterschiedliche Visa-Kategorien mit eigenen Voraussetzungen.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Visa-Arten für England, Schottland, Wales und Nordirland.

Visum für Heirat in Großbritannien – Marriage Visitor Visa

Wenn Sie in Großbritannien heiraten, eine eingetragene Partnerschaft schließen oder die Eheschließung dort anmelden möchten, benötigen Sie in vielen Fällen das Marriage Visitor Visa.

Dieses Visum erlaubt Ihnen die Einreise für die Hochzeit und einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten. Die Eheschließung muss an einem dafür zugelassenen Ort stattfinden.

Mit diesem Visum dürfen Sie jedoch grundsätzlich nicht in Großbritannien arbeiten, dauerhaft dort leben, das Visum verlängern oder in eine andere Visumskategorie wechseln. Familienangehörige müssen eigene Anträge stellen.


Weitere Informationen finden Sie hier

Studienvisum für Großbritannien

Wenn Ihr Studium, Sprachkurs oder Forschungsaufenthalt nicht mit einer Elektronischen Reisegenehmigung (ETA) möglich ist, benötigen Sie in der Regel ein Studienvisum. Für längere oder vollzeitige Studienaufenthalte kommt meist das Student Visa infrage.

Für dieses Visum müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen in der Regel einen Studienplatz bei einer zugelassenen und anerkannten Bildungseinrichtung nachweisen können. Zusätzlich müssen Sie belegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sowie die Studiengebühren finanzieren können.

Auch wenn Sie vor Ort Ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten, müssen Sie je nach Kurs und Ausbildungsgang bestimmte Englischkenntnisse nachweisen.

Das Visum wird meist für die Dauer Ihres Studiums erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Aufenthalte von mehreren Jahren möglich sein. Bei Studiengängen auf Hochschulniveau sind häufig bis zu 5 Jahre möglich.

Die Bearbeitungszeit beträgt bei Anträgen aus Deutschland häufig etwa 3 Wochen. Eine frühzeitige Antragstellung ist sinnvoll. Der Antrag kann in vielen Fällen bereits bis zu 6 Monate vor Beginn Ihres Studiums eingereicht werden.


Für weitere Informationen können Sie sich hier informieren

Tipp

Mit einem Abschluss an einer britischen Universität können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Graduate Visa beantragen. Mit diesem können sie auch nach ihrem Studium in Großbritannien bleiben sowie dort arbeiten und leben.

Stand: April 2026

6. Arbeitsvisum für Großbritannien

Grundsätzlich benötigen Sie für eine bezahlte Tätigkeit oder eine Arbeit in UK ein Visum. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa die „Permitted Paid Engagements“, die „Creative Worker Visa Concession“ oder die oben aufgeführten Sonderfälle für bestimmte Berufsgruppen.
Sie sollten vor Ihrer Reise unbedingt prüfen, welche Regelung auf Ihren Einzelfall zutrifft.

Welches Visum für Sie infrage kommt, hängt insbesondere von Ihrem Beruf, der Art der Tätigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Für viele Branchen bestehen unterschiedliche Visumkategorien mit eigenen Voraussetzungen. Diese unterscheiden sich nicht nur bei den Anforderungen, sondern auch bei Gültigkeitsdauer, Verlängerungsmöglichkeiten und Rechten im Vereinigten Königreich.

Für einige Berufsgruppen, etwa im Gesundheitswesen, bestehen besondere Programme oder erleichterte Wege. Sie sollten daher vor Ihrer Reise immer prüfen, welche Regelung auf Ihren Einzelfall zutrifft.

Eine Übersicht für alle Arbeitsvisa für Großbritannien finden sie hier

Skilled Worker Visa für Großbritannien

Das Skilled Worker Visa ist vermutlich das populärste Visum für ausländische Fachkräfte, die in Großbritannien arbeiten möchten. Voraussetzung ist ein konkretes Stellenangebot von einem zugelassenen Arbeitgeber im Vereinigten Königreich. Dieser muss beim Home Office registriert sein und Ihnen ein sogenanntes Certificate of Sponsorship ausstellen.

Zusätzlich muss ein Mindestgehalt erreicht werden, das je nach Beruf unterschiedlich ausfällt und häufig bei rund 41.700 Pfund pro Jahr liegt.

Für den Antrag müssen Sie ausreichende Englischkenntnisse nachweisen. Zudem fällt in vielen Fällen eine jährliche Krankenversicherungsgebühr an.

Das Visum wird in der Regel für mehrere Jahre erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Bearbeitungszeit beträgt häufig etwa 3 Wochen, wenn Sie sich noch nicht in Großbritannien aufhalten. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig stellen.

Alles zum Skilled Worker Visa

7. Visum Kosten für Großbritannien

Die Kosten für ein Visum für das Vereinigte Königreich unterscheiden sich teils erheblich. Sie hängen nicht nur von der jeweiligen Visumkategorie ab, sondern auch davon, ob Sie den Antrag selbst stellen oder einen Dienstleister beziehungsweise eine Agentur beauftragen.

Beispiele für staatliche Visagebühren:

  • Skilled Worker Visa: zwischen 819 Pfund und 1.865 Pfund
  • Marriage Visitor Visa: 135 Pfund
  • Student Visa: 558 Pfund
  • Healthcare Surcharge: 1.035 Pfund pro Jahr

Die Healthcare Surcharge ist eine verpflichtende Zusatzgebühr für viele UK-Visa. Mit dieser erhalten Sie Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem, dem National Health Service (NHS).

Die Gebühr muss in der Regel für die gesamte Visadauer im Voraus gezahlt werden. Sie fällt grundsätzlich für jede Person an, die ein Visum erhält, also auch für Partner und Kinder.

8. Visum für Großbritannien beantragen

Nach einer ersten Recherche sollten Sie sich an die offiziellen britischen Behörden wenden. Auf der Webseite der britischen Regierung können Sie einen Visum-Selbsttest durchführen. Dort geben Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen Ihres geplanten Aufenthalts in Großbritannien ein und erhalten eine erste Einschätzung, welches Visum für Sie infrage kommen kann.

Zum Visum-Selbsttest

Den eigentlichen Antrag stellen Sie in den meisten Fällen online über die Webseite der britischen Regierung. Im Rahmen des Antrags müssen Sie persönliche Daten angeben und je nach Visum weitere Unterlagen hochladen.

In vielen Fällen müssen Sie zusätzlich biometrische Daten, wie Fingerabdrücke und ein Foto, bei einem Visa Application Centre abgeben.

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 Wochen. Je nach Visumkategorie, Auslastung der Behörden und Einzelfall kann die Dauer jedoch abweichen. Es ist deshalb ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Für viele Aufenthalte von mehr als 6 Monaten werden Visa seit 2025 zunehmend digital als sogenanntes eVisa geführt. Frühere Nachweise wie Biometric Residence Permits (BRP), Biometric Residence Cards (BRC), Vignetten im Reisepass oder Einwanderungsstempel werden schrittweise ersetzt.

Für den Zugriff auf das eVisa benötigen Sie in der Regel ein Online-Konto bei „UK Visas and Immigration“ (UKVI). Dort sollte stets ein gültiger Reisepass hinterlegt sein. Wenn Sie einen neuen Pass erhalten oder sich persönliche Daten ändern, sollten Sie das Konto zeitnah aktualisieren, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Welche Dokumente brauche ich für den Visum Antrag?

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, hängt immer von der jeweiligen Visumkategorie ab. Für nahezu alle Anträge ist jedoch ein gültiger Reisepass erforderlich.

Es ist empfehlenswert, die benötigten Dokumente frühzeitig zusammenzustellen. Dadurch kann Ihr Antrag schneller, vollständiger und ohne unnötige Verzögerungen eingereicht werden.

Häufig verlangte Unterlagen für ein UK-Visum sind:

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
  • Nachweis über Unterkunft und Wohnadresse
  • Sprachkenntnisse
  • Arbeitsvertrag, Studienplatz oder Einladungsschreiben (je nach Visumart)
  • Übersetzungen benötigter Dokumente

Haftungsausschluss

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Für die aktuellsten Einreiseinformationen und Visaregelungen empfehlen wir, die offiziellen Quellen der englischen Regierung oder der zuständigen diplomatischen Vertretungen zu konsultieren.